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Meldung
16.06.2025, 18:11 Uhr

OLG weist Klage ab: Land NRW muss Stilllegung des THTR-Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop nicht zusätzlich finanzieren

Düsseldorf- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund verpflichtet ist, die Mehrkosten für den Stilllegungsbetrieb oder gar den Rückbau des seit 1989 abgeschalteten THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop zu tragen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Landes NRW und gegen die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als Betreiberin aus.

Nach dem Rahmenvertrag von 1989 tragen Bund und Länder sowie die Betreiberin gemeinsam die Kosten der Nachsorge für den stillgelegten Hochtemperatur-Reaktor in Hamm. Die nun abgewiesene Feststellungsklage zielte darauf ab, dem Land NRW eine weitergehende Finanzierungspflicht über die vertraglich geregelte Beteiligung hinaus aufzuerlegen. Dem folgte das Oberlandesgericht nicht, die zusätzlichen Mehrkosten muss die HKG selbst tragen.

Urteil: Wer für die Stilllegung des stillgelegten Thorium-Hochtemperatur-Reaktors (THTR) in Hamm-Uentrop zahlen muss
Der im Jahr 1989 nach nur kurzer Betriebszeit stillgelegte THTR in Hamm-Uentrop sorgt auch 36 Jahre nach seiner Abschaltung für juristisches Nachspiel. Im Streit ging es um die Frage, ob Bund und Land NRW verpflichtet seien, der Betreiberin dauerhaft weitere Mittel für den sogenannten Stilllegungsbetrieb oder sogar den Rückbau bereitzustellen. Die HKG als Klägerin rechnete offenbar mit einem dreistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen öffentlichen Mitteln.

Sie stützte sich dabei auf eine Vertragsklausel im Rahmenvertrag von 1989, die aus ihrer Sicht eine weiterreichende Kostenübernahme durch die öffentliche Hand auch nach der bisherigen Betriebsphase des sicheren Einschlusses vorsah. Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass sich aus der bestehenden Vertragslage keine über den Wortlaut hinausgehende Verpflichtung des Landes NRW ableiten lässt. Bereits in erster Instanz war die Klage vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen
Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt vn der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).

Die finanzielle Verantwortung der HKG – etwa für Rückstellungen und Nachsorgekosten – verteilt sich anteilig auf diese Gesellschafter.

Über den THTR-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm
Der Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR) galt bei seiner Planung in den 1960er-Jahren als vielversprechende Innovation und wurde als Zukunftstechnologie gefeiert. Eine sichere, effiziente AKW-Technologie mit Thorium als vielversprechendem Brennstoff und eine technologische Alternative zum klassischen Leichtwasserreaktor. Das Prinzip basiert auf kugelförmigen Brennelemente- und Moderator-Kugeln in einem Graphitblock, die Brennelemente-Kugeln enthielten Thorium und Uran als Brennstoff. Als Kühlmittel wurde Helium genutzt, das Wasser in einem separaten Kreislauf für den Dampf zur Stromerzeugung erhitzte. Der THTR-Reaktor hat eine Leistung von 300 MW (brutto) und steht in Hamm-Uentrop.

Die Baugeschichte des THTR-Reaktors ist wie nahezu bei allen Atomkraftwerken von Zeit- und Kostenüberschreitungen geprägt. Die geplanten Baukosten lagen ursprünglich im Jahr 1968 bei 300 – 350 Mio. DM (150 – 175 Mio. Euro). Die Bauzeit wurde mit 5 Jahren veranschlagt. Gründe für die Kostenexplosion und zeitlichen Verzögerungen waren u.a. technische Probleme, geänderte Sicherheitsanforderungen und komplexe Neuentwicklungen. Der Bund und das Land NRW subventionierten große Teile des Projekts. Tatsächlich dauerte der Bau dann 15 statt 5 Jahre und die endgültigen Baukosten beliefen sich auf rd. 2 Mrd. Euro.

1986: Störfall im THTR-Hochtemperatur-Reaktor beschleunigt das Aus nach dem Super-Gau in Tschernobyl
Am 26. April 1986 ereignete sich die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl. Die sowjetische Führung versuchte, den Atomunfall geheim zu halten und das wahre Ausmaß der Katastrophe zu vertuschen. Nur häppchenweise kam die Wahrheit ans Licht. In diesem von Misstrauen geprägten Umfeld kam es nur acht Tage später in Deutschland im THTR in Hamm-Uentrop zu einem Störfall und Austritt von Radioaktivität.

Am 4. Mai 1986 wurde im THTR in Hamm ein Ventil geöffnet, um kontaminierten Graphitstaub aus dem Reaktordruckbehälter zu entfernen. Dabei kam es zur Freisetzung radioaktiver Partikel, die durch die Abluftfilter des Reaktors entwichen. Zunächst wurde der Vorfall nicht öffentlich bekannt. Als später unabhängige Messungen den Störfall dann bestätigten und diese Informationen sukzessive in die Öffentlichkeit gelangten, wuchs das Misstrauen in die Atomenergie weiter an. Auch in den Folgemonaten nahm der Druck auf die THTR-Betreiber weiter zu, nachdem mehrere weitre Pannen publik wurden, darunter Probleme mit der Brennelementzuführung und Unregelmäßigkeiten bei der Steuerung des Reaktors.

Schon der Start des THTR-Reaktors war holprig. Am 13. September 1983 wurde der THTR-Reaktor erstmals kritisch ("First Criticality Date"), d.h. Kernspaltungsreaktion konnte zum ersten Mal selbstständig aufrechterhalten werden. Doch es dauerte noch zwei weitere Jahre (16. November 1985), bis die erste Einspeisung in das Stromnetz erfolgte. Den kommerziellen Betrieb nahm der THTR-Reaktor am 01. Juni 1987 auf, am 01. September 1989 erfolgte der endgültige Stilllegungsbeschluss und endgültiges Herunterfahren des THTR, die formale Abschaltung laut der PRIS-Datenbank (IAEA Power Reactor Information System) ist auf den 29. September 1989 datiert.

Rückbau des THTR dauert noch Jahrzehnte
Der Rückbau des THTR in Hamm folgt einem Fahrplan. Seit 1989 und damit mittlerweile seit 36 Jahren befindet sich der THTR im sogenannten sicheren Einschluss. Die Fortführung des sicheren Einschlusses ist derzeit bis 2027 geplant. Ab 2028 sollen dann die Vorbereitungen für den Abbau begonnen werden, der sich noch bis zum Jahr 2044 hinziehen wird. Insgesamt 305 CASTOR-Behälter mit den rd. 675.000 bestrahlten Kugeln lagern zudem im Brennelemente Zwischenlager Ahaus und warten auf die sichere Endlagerung.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2025


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